Wir übernehmen für Sie die Hausverwaltung gemäß §§23, 24 und §§27, 28 WEG.
Folgende Aufgaben werden von uns übernommen:
• jährliche Einberufung der Eigentümerversammlung
• Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
• Führen der Beschlusssammlung
• Verwaltung der Hausgelder
• Verwaltung der Erhaltungsrücklage
• Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
• ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Zusätzlich bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen an.
• Sondereigentumsverwaltung
• 24 Stunden Notfalltelefon
Natürlich verfügen wir über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Vermögensschadenversicherung in ausreichender Höhe.
Unsere Versicherung - Ihre Sicherheit:
• Haftpflichtversicherung - 3.000.000,- € pro Versicherungsfall
• Vermögensschadenversicherung - 500.000,- €pro Versicherungsfall